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AGB

Mit Verwendung der Angebote der bungalow 11 GmbH, insbesondere diesbezüglicher Kontaktaufnahme, kommt zwischen der bungalow 11 GmbH (im Folgenden: Makler) und dem Interessenten (im Folgenden: Kunde) ein Maklervertrag zustande, für den folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten: 

 

 

 

 

§ 1 Maklerprovision

 

Bis zum Abschluss des jeweiligen Hauptvertrages (Kaufvertrag / Mietvertrag) arbeitet der Makler für den Kunden kostenfrei. 

 

Bei zum Kauf angebotenen Immobilien arbeitet der Makler für den Kunden bis zum Erwerb der Immobilie kostenfrei. Erst mit notariellem Kaufvertragsabschluss schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision i.H.v. 3,57% inkl. 19% MwSt. aus dem wirtschaftlichen Gesamtkaufpreis, sofern nicht im jeweiligen Angebot die Höhe der Provision nach Betrag, bzw. Prozentsatz anders angegeben ist. Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Gesellschaftsanteils, etc. 

 

Bei zur Miete angebotenen Immobilien arbeitet der Makler für den Kunden bis zur Anmietung der Immobilie kostenfrei. Erst mit abgeschlossenem Mietvertrag schuldet der Kunde dem Makler für den Nachweis bzw. die Vermittlung eine Maklerprovision i.H.v. 3,57 Nettokaltmieten inkl. 19% MwSt, sofern nicht im jeweiligen Angebot die Höhe der Provision nach Betrag, bzw. Prozentsatz anders angegeben ist. Dem Abschluss eines Mietvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich. 

 

 

 

 

§ 2 Doppeltätigkeit

 

Der Makler wird in der Regel auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig. Die bungalow 11 GmbH ist berechtigt auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. 

 

 

 

 

§ 3 Angebote 

 

Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben, einschließlich aller Unterlagen, Pläne, etc., beruhen auf Informationen, die dem Makler vom Eigentümer, bzw. qualifizierten Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen kann der Makler für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Es obliegt daher dem einzelnen Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. 

 

 

 

 

§ 4 Vorkenntnis

 

Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen und die Vorkenntnis auf Verlangen des Maklers anhand von Dokumenten zu belegen. 

 

 

 

 

§ 5 Rückfrageklausel

 

Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das der bungalow 11 GmbH zur Vermittlung an die Hand gegeben worden ist gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der bungalow 11 GmbH rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit der bungalow 11 GmbH veranlasst worden ist. 

 

 

 

 

§ 6 Folgegeschäft

 

Ein Provisionsanspruch der bungalow 11 GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt. 

 

 

 

 

§ 7 Weitergabeverbot

 

Alle Informationen und Unterlagen der bungalow 11 GmbH einschließlich des Objektnachweises und der Objektinformationen sind vertrauliche Informationen und als solche ausschließlich für den Kunden bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch die bungalow 11 GmbH nicht gestattet. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages zu Schadensersatzzahlungen verpflichten. Insbesondere ist der Weitergebende zur Zahlung der vollen vereinbarten Provision verpflichtet, wenn er gegen diese Pflicht verstößt und der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits den Objektnachweis und/oder die Objektinformationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließt. Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags wirksam und fällig, der sich aus der Weitergabe ergibt.  

 

 

 

 

§ 8 Haftung

 

Die bungalow 11 GmbH haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 

 

 

 

 

§ 9 Datenschutz

 

Der Kunde willigt ein, dass die bungalow 11 GmbH Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt.

 

 

 

 

§ 10 Gerichtsstand

 

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist als Erfüllungsort für alle aus diesem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz der bungalow 11 GmbH vereinbart. 

 

 

 

 

§ 11 Salvatorische Klausel 

 

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages. Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages und der vorstehenden Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

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